Diese Dienstleistungen übernehmen wir gerne für Sie nach Absprache
Hinweis diese Tätigkeiten können bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden, nach Einkommensteuergesetz. Sie erhalten hierzu einen entsprechende Rechnung
Ab sofort im Zuge einer Mitgliedschaft VLH Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. berate ich Sie individuell im Bereich Einkommensteuer nach $4Nr,11 StBerG.
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Sie sind auf der suche nach einer neuen Objekt/Verwaltung dann setzten Sie sich mit uns in Verbindung wir besprechen alles weiter gerne in einem persönlichen Gespräch
Wir besprechen gerne mit Ihnen die Vorgehensweise bei der Versammlung, wie die Stimmabgabe erfolgen soll und bringen gezielt Argumente ein
Bei Mietschulden unterstützen wir Sie gerne beim erstellen eines Mahnbescheides
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